Blindenführhund - Wissenswertes
Der Blindenführhund
Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die Blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Blindenführhunde gelten nach §33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenführhund im Dienst ist an seinem (meist weissem) Führgeschirr erkennbar. Dies ist ein Verkehrsschutzzeichen nach §2 Absatz 2 FeV (Fahrerlaubnisverordnung), das alle Verkehrsteilnehmer zur besonderen Vorsicht verpflichtet. Etwa 1 bis 2 Prozent der Blinden in Deutschland haben einen Führhund. Gut ausgebildete Führhunde ermöglichen ihren Haltern ein hohes Mass an individueller Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit und stellen dadurch einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe blinder Menschen dar.
Geschichte:
Über die Anfänge der Nutzung von Hunden als Begleiter von Blinden finden sich nur wenige Quellen, doch finden sich gelegentlich einzelne Hinweise auf eine solche Nutzung. So heisst es in der spätmittelalterlichen Strassburger Bettelordnung von 1464 bis 1506, es soll in Zukunft kein Bettler einen Hund haben oder aufziehen, es sei denn er wäre blind und brauche ihn.
Führgespann:
Ein Team bestehend aus Blindenführhundhalter und Blindenführhund, wird als Führgespann bezeichnet. Während der Blinde oder Sehbehinderte Hundeführer als Navigator fungiert, übernimmt der Blindenführhund die Rolle des Piloten, indem er akustische Kommandos - sogenannte Hörzeichen - wie z.B. „Gerade aus, Türe anzeigen, Strassenüberquerung“ ausführt. Dabei muss eine gute Einführung die harmonische und funktionierende Zusammenarbeit zwischen Mensch und Hund sichern. Die Verantwortung für das Tun des Gespanns bleibt dem Menschen überantwortet. Der Blindenführhund ist in der Lage intelligent zu agieren. Er kann dies aber nur dann tun, wenn der Mensch, den er führt, korrekte Anweisungen geben kann und die Kontrolle behält. Der Mensch muss fliessend den Ausweichbewegungen des Hundes folgen können, um die Arbeit des Hundes nicht zu stören oder gar unmöglich zu machen.
Fähigkeiten eines Blindenführhundes:
Ein Blindenführhund sucht auf Anweisung Türen, Treppen, Zebrastreifen, Telefonzellen, Briefkästen, freie Sitzplätze beispielsweise in Bus oder Bahn, Sitzgelegenheiten wie Bänke und noch vieles mehr. Er zeigt das Gefundene an, indem davor stehen bleibt, den Kopf auflegt oder sich mit den Vorderpfoten daran aufstellt. Blindenführhunde sind in der Lage, blinde und sehbehinderte Menschen sicher durch Orte zu führen, indem sie Hindernissen wie Strassenschildern, parkenden Autos oder Fussgängern ausweichen und Strassenbegrenzungen, Treppen, Türen, Fussgängerstreifen anzeigen. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund umgeht jegliche Art von Hindernissen oder zeigt diese an, indem er stehen bleibt. Zu den Hindernissen, auf die ein Führhund reagieren muss, gehören auch Bodenhindernisse wie Pfützen oder Schlaglöcher, Unebenheiten und Höhenhindernisse wie Schranken, Schilder oder herabhängende Äste, d.h. der Hund muss auch Hindernisse anzeigen und umgehen, die für ihn selbst keine sind. Ein ausgebildeter Führend beherrscht in etwa zwischen 30 und 70 Hörzeichen. Bei entsprechendem Training kann er aber auch noch mehr erlernen. Damit diese Fähigkeiten nicht verloren gehen sind die Besitzer angehalten, sich intensiv mit ihrem Hund zu beschäftigen und die Kommandos regelmässig und richtig anzuwenden. Im Fall einer drohender Gefahr, etwa im Strassenverkehr, muss der Führung in der Lage sein, einen Befehl ausnahmsweise zu verweigern - sogenannter intelligenter Ungehorsam. Diese Fähigkeit ist eine teilautonome Handlung des speziell ausgebildetem Hundes. Er löst selbstständig Probleme, indem er in einer Gefahrensituation Befehle missachtet. Durch Veranlagung, Sozialisation und Ausbildung verfügt ein Führhund über ein Frühwarnsystem für gefährliche Situationen, das innerhalb der Ausbildung mit einer auszuführenden Handlung verbunden wird. Auf einer befahrenden Strasse beispielsweise verweigert der Hund das überqueren, weil er in der Ausbildung eine Protesthaltung für diese Situation gelernt hat.
Ausbildung:
Zur Ausbildung zum Blindenführhund kommen nur Hunde mit ganz bestimmten Eigenschaften in Frage. So muss es sich um friedfertige, intelligente, wesensfeste, nervenstarke, arbeitsbelastbare und gesunde Junghunde handeln. Die ersten Eignungstests zum Blindenführhund werden bereits im Welpenalter, mit etwa 8 Wochen, in besonders dafür angelegten Wespennests von erfahrenen Hundetrainern durchgeführt. Anschliessend werden geeignete Welpen in sogenannte Patenfamilien, in denen die Hunde etwa ein Jahr lang sozialisiert werden, gegeben. Gute Führhundschulen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihre Patenfamilien speziell für diese Aufgaben aussuchen, anleiten und kontrollieren. Die Hunde werden während ihres ersten Lebensjahres mit den unterschiedlichsten Ereignissen und Situationen konfrontiert und dabei wird immer wieder das Augenmerk auf Nervenfestigkeit, Ängstlichkeit, Aggressionsverhalten, Jagdtrieb und auf Wohlverhalten im Umgang mit Menschen gerichtet.
Bei den Rassen, die zur Ausbildung in Frage kommen, gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Es dürfen jedoch keine Hunde mit hohem Aggressionspotenzial zum Blindenführhund ausgebildet werden. Bevorzugt als Führhunde ausgebildet werden häufig Königspudel, Riesenschnauzer, Deutscher Schäferhund, Labrador oder Golden Retriever.
Es kommen auch Mischlinge für die Ausbildung in Frage. Die Schulterhöhe der Tiere sollte zwischen 50 und 60 Zentimeter liegen. Führhunde werden in Blindenführhundschulen mittels verschiedener Methoden des Verhaltenstrainings ausgebildet. In Deutschland und auch schon in anderen Ländern werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Die Ausbildung kann bis zu 12 Monaten dauern. Für sie müssen die Tiere einen intensiven Gesundheitstest bestehen, dabei werden unter anderem Gelenke und Augen untersucht.
Bindung zwischen Mensch und Tier:
Die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund ist die wichtigste Voraussetzung für ein gut funktionierendes Führgespann. Der Aufbau einer gegenseitigen Vertrauensbasis ist im ersten Jahr des Gespanns besonders wichtig. Gelingt der Vertrauensaufbau in dieser Zeit nicht, bleiben Mensch und Führhund häufig unsicher. Es bleibt auch später wichtig, engen Kontakt zu dem Tier zu halten, um die Bindung zu gewährleisten. Bei Paaren, bei denen der Partner sehend ist, kann es vorkommen, dass die Hunde zu dem sehenden Partner eine bessere Bindung aufbauen wenn dieser sich häufiger mit dem Tier beschäftigt und Spiele wahrnimmt, die einem Blinden nicht möglich sind.
Kostenübername:
In Deutschland gilt der Blindenführhund als Hilfsmittel im Sinne des Krankenversicherungsrechts §33 SGB V und die Kosten werden bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen. Auch in Österreich wird für Blindenführhunde gemäss §39a des Bundesbehindertengesetzes bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln gewährt.